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AGB


ELECTROSTAR GmbH - AGB's zum Download (B2B)

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Allgemeine Verkaufsbedingungen für Geschäftskunden

Anwendbar im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „Verkaufsbedingungen“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der ELECTROSTAR GmbH, (nachfolgend: „ELECTROSTAR“) und dem Besteller, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.
1.2 Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, ELECTROSTAR hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn ELECTROSTAR eine Lieferung an den Besteller in Kenntnis seiner entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
1.3 Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen Verkaufsbedingungen, die zwischen ELECTROSTAR und dem Besteller zur Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
1.4 Rechte, die ELECTROSTAR nach den gesetzlichen Vorschriften über diese Verkaufsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.


2.Vertragsschluss
2.1. Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.
2.2. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen der Ware aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit der Ware dar.
2.3. Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von ELECTROSTAR durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von ELECTROSTAR auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklä-rungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für ELECTROSTAR nicht verbindlich.


3.Lieferung; Lieferfristen; Verzug
3.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ (EXW gemäß Incoterms® 2010) (Hans-Zinser-Str. 1-3, 73061 Ebers-bach an der Fils), d.h. die Ware wird dem Besteller zur Abholung zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (nachfolgend: „Versendungskauf“), wobei ELECTROSTAR in diesem Fall berechtigt ist, die Art der Versendung selbst zu bestimmen. ELECTROSTAR wird die Ware jedoch auf Wunsch des Bestellers auf seine Kosten durch eine Transportversicherung gegen die von dem Besteller zu bezeichnenden Risiken versichern.
3.2. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von ELECTROSTAR maßgebend. Änderungen des Lieferumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von ELECTROSTAR. Design- und Formänderungen der Ware bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind.
3.3. ELECTROSTAR ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Besteller zumutbar ist.
3.4. Die Vereinbarung von Lieferfristen bedarf der Schriftform. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.5. Eine Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch ELECTROSTAR, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung etwaiger vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung sowie der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung etwaiger sonstiger Mitwirkungshandlungen des Bestellers.
3.6. Vereinbarte Lieferfristen sind eingehalten, wenn ELECTROSTAR bis zu ihrem Ablauf die Ware am Lieferort zur Verfügung stellt bzw. – bei einem Versen-dungskauf gemäß Ziffer 3.1 Satz 2 – an die zur Ausführung des Transports bestimmte Person übergibt oder der Besteller die Verweigerung der Abnahme angekündigt hat. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung von ELECTROSTAR.
3.7. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt und andere von ELECTROSTAR nicht zu vertretende Störungen, z.B. Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, auch solche, die Zulieferanten von ELECTROSTAR betreffen, zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch für Arbeitskampfmaßnahmen, die ELECTROSTAR und deren Zulieferanten betreffen.
3.8. Wegen einer Verzögerung der Lieferung ist der Besteller nur unter der Voraussetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, dass die Verzögerung von ELECTROSTAR zu vertreten ist.
3.9. Sofern der Besteller mit ELECTROSTAR einen Rahmenvertrag über künftige Lieferungen mit fester Laufzeit abgeschlossen hat und der Besteller die Ware nicht rechtzeitig abruft, ist ELECTROSTAR nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Ware zu liefern und in Rechnung zu stellen, vom Vertrag zurückzutreten oder, falls der Besteller schuldhaft gehandelt hat, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
3.10. Soweit die Ware dem Besteller auf Europaletten oder Gitterboxen (Ladungsträger) übergeben worden ist, hat der Besteller ELECTROSTAR Ladungsträger in gleicher Anzahl sowie gleicher Art und Güte am Ort der ursprünglichen Übergabe herauszugeben. Der Besteller ist verpflichtet, unbeschadet der Regelung in Ziffer 7.1, die Ware bei Lieferung auf äußerlich erkennbare Schäden zu untersuchen sowie etwaige Schäden gegenüber dem Transportunternehmen, welches die Lieferung durchführt, anzuzeigen und sich eine entsprechende schriftliche Bestätigung ausstellen zu lassen. Kommt der Besteller dieser Pflicht nicht nach, ist er gegenüber ELECTROSTAR zum Ersatz der daraus resultierenden Schäden verpflichtet.


4.Gefahrübergang
4.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Besteller über, sobald ELECTROSTAR die Ware am Lieferort gemäß Ziffer 3.1 Satz 1 zur Verfügung stellt oder – bei einem Versendungskauf gemäß Ziffer 3.1 Satz 2 – an die zur Ausführung des Transports bestimmte Person übergibt. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder ELECTROSTAR abweichend von Ziffer 3.1 Satz 2 im Einzelfall die Transportkosten übernommen hat.
4.2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so kann ELECTROSTAR den Ersatz des entstandenen Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt pro Verzugstag 0,5 % des Nettopreises der Lieferung, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Nettopreises der Lieferung. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie der Nachweis eines geringeren Schadens bleiben den Vertragsparteien vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem er in Annahmeverzug gerät.
4.3. Angelieferte Ware ist von dem Besteller unbeschadet seiner Mängelansprüche auch dann entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweist. Der Besteller ist zur Entgegennahme auch dann verpflichtet, wenn die zur Verfügung gestellte Ware Mengenabweichungen von bis zu 5 % aufweist oder die zur Verfügung gestellte Ware unwesentlich zu früh geliefert wurde.


5. Preise
5.1. Es gilt der vereinbarte Preis in EURO, der sich aus der Auftragsbestätigung ergibt, zuzüglich Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
5.2. Erhält der Besteller keine Auftragsbestätigung oder enthält diese keine Preisangaben, gilt die bei Lieferung jeweils gültige Preisliste.
5.3. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung „ab Werk“ (EXW gemäß Incoterms® 2010) ausschließich Verpackung. Bei einem Versendungskauf gemäß Ziffer 3.1 Satz 2 trägt der Besteller die Transportkosten sowie die Kosten einer gegebenenfalls vom Besteller gewünschten Transportversicherung.
5.4. Liegen zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung mehr als vier Monate und treten in diesem Zeitraum Preiserhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnsteigerungen, Erhöhungen der Rohstoffkosten, allgemeinen Preissteigerungen durch Inflation oder vergleichbaren Umständen ein, ist ELECTROSTAR berechtigt, einen entsprechend höheren Preis zu berechnen. Dies gilt auch, wenn sich zwischen der Abgabe des Angebotes und Erteilung der Auftragsbestätigung durch ELECTROSTAR oder nach Abschluss eines Rahmenvertrages mit fester Preisvereinbarung durch ELECTROSTAR die Rohstoffpreise der jeweils betroffenen Ware oder sonstige wesentliche Kostenfaktoren wie insbesondere Energie-, Lohn-, Transport- oder Versicherungskosten wesentlich (d.h. um mindestens 10 %) ändern. ELECTROSTAR ist in diesem Fall zu einer angemessen Erhöhung der Preise in dem Maße berechtigt, wie diese von der Kostensteigerung betroffen sind. ELECTROSTAR wird hierbei die berechtigten Interessen des Bestellers, insbesondere im Hinblick auf von diesem ggf. bereits eingegangene Verpflichtungen zur Weiterlieferung der Ware zu einem bestimmten Preis, berücksichtigen. Die preisändernden Faktoren wird ELECTROSTAR dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
5.5. Für Kleinaufträge mit einem Netto-Warenwert unter EUR 50,00 berechnen wir eine anteilige Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00.
5.6. Ersatzteillieferungen und Rücksendungen reparierter Ware erfolgen, soweit diese nicht von der Sachmängelhaftung umfasst sind, gegen Erhebung einer angemessenen Versand- und Verpackungskostenpauschale, die im Zweifel EUR 25,00 beträgt, zuzüglich der Vergütung der von ELECTROSTAR erbrachten Leistung.
5.7. Ansprüche von ELECTROSTAR auf Zahlung des Kaufpreises verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren.


6. Zahlungsbedingungen
6.1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat die Zahlung des Bruttopreises zuzüglich möglicher Kosten für, Fracht und Versicherung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen.
6.2. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn ELECTROSTAR über den Betrag verfügen kann.
6.3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist ELECTROSTAR berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basis-zinssatz (§§ 247, 288 Abs. 2 BGB)) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
6.4. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist ELECTROSTAR berechtigt, auf sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Zahlung zu verlangen, auch wenn diese noch nicht fällig sind.
6.5. Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.6. ELECTROSTAR ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen von ELECTROSTAR durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Dies gilt entsprechend, wenn der Besteller die Bezahlung offener Forderungen von ELECTROSTAR verweigert bzw. nicht leistet und keine unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die Forderungen von ELECTROSTAR bestehen.


7. Gewährleistung
7.1. Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist, insbesondere die gelieferte Ware bei Erhalt unverzüglich überprüft und ELECTROSTAR offenkundige Mängel und Mängel, die bei einer solchen Prüfung erkennbar waren, unverzüglich schriftlich anzeigt. Versteckte Mängel hat der Besteller ELECTROSTAR unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich im Sinne von Satz 1 gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 8 Arbeitstagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung der Eingang der Anzeige bei ELECTROSTAR maßgeblich ist. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von ELECTROSTAR für den Mangel ausgeschlossen. Der Besteller hat die Mängel bei ihrer Mitteilung an ELECTROSTAR schriftlich zu beschreiben.
7.2. Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, ist ELECTROSTAR berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ihn kein Verschulden hinsichtlich der unberechtigten Mängelrüge trifft.
7.3. Die Nacherfüllungsansprüche sind ausgeschlossen bei geringfügigen, technisch nicht vermeidbaren Abweichungen der Qualität, der Farbe, der Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs.
7.4. Bei Mängeln der Ware ist ELECTROSTAR nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt.
7.5. Befindet sich die Ware nicht am Lieferort, trägt der Besteller alle zusätzlichen Kosten, die ELECTROSTAR dadurch bei der Behebung von Mängeln entstehen, es sei denn, die Verbringung an einen anderen Ort entspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch.
7.6. Mängelrechte bestehen nicht ‒ bei natürlichem Verschleiß; ‒ bei Mängeln der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung abweichend von der Betriebsanleitung, unsachgemäßer Lagerung, Pflege oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen; oder ‒ bei Mängeln der Ware oder Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen.
7.7. ELECTROSTAR haftet nicht für die Beschaffenheit der Ware, die auf der Verarbeitung oder der Wahl des Materials beruht, sofern der Besteller die Konstruktion oder das Material abweichend von dem Leistungsspektrum von ELECTROSTAR vorgeschrieben hat.


8. Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung von ELECTROSTAR auf Schadenersatz im Rahmen der Gewährleistung setzt in jedem Falle ein schuldhaftes Verhalten (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) voraus, auch wenn das Gesetz (insbesondere nach CISG im Rahmen des internationalen Geschäftsverkehrs) eine verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung vorsieht. Die zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt hiervon unberührt.
8.2. Auf Schadensersatz haftet ELECTROSTAR – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Falle der Verletzung einer Garantie oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) und für die Haftung wegen des arglistigen Verschweigens von Mängeln.
8.3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ELECTROSTAR vorbehaltlich Ziffer 8.2 nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten ist die Haftung von ELECTROSTAR auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
8.4. Für die Nichteinhaltung einer Lieferfrist beschränkt sich die Haftung von ELECTROSTAR vorbehaltlich Ziffer 8.2 für einen dem Besteller durch die Verzögerung entstandenen Schaden auf höchstens 5 % des vereinbarten Nettopreises.
8.5. Soweit die Haftung von ELECTROSTAR ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ELECTROSTAR.


9. Verjährung
Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Be-stellers beträgt 12 Monate und beginnt mit der Ablieferung der Ware. Sofern dies nicht aus Gründen der Kulanz erfolgt, beginnt die Verjährungsfrist durch Nacherfüllung nicht erneut. Sie gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Ware beruhen. In Fällen gemäß Ziffer 8.2 gilt die gesetzliche Verjährung.


10. Freiwillige Rücknahme
10.1. Außerhalb der Gewährleistung wird Ware nur mit ausdrücklichem Einverständnis von ELECTROSTAR zu-rückgenommen. Eine Rücknahme setzt in jedem Falle voraus, dass die Ware noch originalverpackt ist und Ware und Verpackung unbeschädigt sind.
10.2. Sofern ELECTROSTAR das Einverständnis erteilt, erhält der Besteller eine Retourennummer. Diese ist auf der Verpackung der Rücksendung deutlich sichtbar anzubringen. Die Rücksendung hat auf Kosten des Bestellers zum Sitz von ELECTROSTAR zu erfolgen.
10.3. Für jede Rücksendung wird eine Bearbeitungspauschale erhoben, deren Höhe im Einzelfall vereinbart wird und die im Zweifel EUR 25,00 beträgt. Sofern die Ware oder Verpackung entgegen Ziffer 10.1 Satz 2 beschädigt ist, ist ELECTROSTAR berechtigt, die Rücknahme abzulehnen oder dem Besteller die Kosten der Wiederaufbereitung in Rechnung zu stellen. Diese betragen mangels abweichender Vereinbarung 15 % des vereinbarten Nettopreises, mindestens jedoch EUR 25,00.
10.4. Sofern eine Rücksendungen ohne das ausdrückliche Einverständnis von ELECTROSTAR erfolgt, ist ELECTROSTAR berechtigt, die Rücknahme abzulehnen oder die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern. Die Kosten der Lagerung betragen mindestens EUR 25,00 pro Woche.


11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zu deren vollständiger Bezahlung Eigentum von ELECTROSTAR.
11.2. Darüber hinaus bleibt ELECTROSTAR Eigentümer der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Besteller und ELECTROSTAR.
11.3. Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (nachfolgend auch „Vorbehaltsware“) für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Besteller tritt ELECTROSTAR schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. ELECTROSTAR nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Besteller hiermit seinen Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an ELECTROSTAR zu leisten. Weitergehende Ansprüche von ELECTROSTAR bleiben unberührt. Der Besteller hat ELECTROSTAR auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.
11.4. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen, die ELECTROSTAR nicht gehören, zu einer einheitlichen Sache verbunden, so erwirbt ELECTROSTAR Miteigentum an der einheitlichen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise mit anderen Sachen verbunden, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Besteller an ELECTROSTAR bereits jetzt anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache. ELECTROSTAR nimmt diese Übertragung an. Die Regelungen dieser Ziffer 11.3 gelten entsprechend, wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird.
11.5. Der Besteller ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs zu veräußern. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von ELECTROSTAR gefährdenden Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller ELECTROSTAR unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über die Eigentumsrechte von ELECTROSTAR zu informieren und an den Maßnahmen von ELECTROSTAR zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mitzuwirken.
11.6. Der Besteller tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsbetrags inklusive der Umsatzsteuer mit sämtlichen Nebenrechten an ELECTROSTAR ab. ELECTROSTAR nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht von ELECTROSTAR gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verkauften Waren abgetreten. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Besteller hiermit den Drittschuld-ner unwiderruflich an, etwaige Zahlungen nur an ELECTROSTAR zu leisten.
11.7. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an ELECTROSTAR abgetretenen Forderungen treuhänderisch für ELECTROSTAR im eigenen Namen einzuziehen. Die eingezogenen Beträge sind sofort an ELECTROSTAR abzuführen.
11.8. ELECTROSTAR kann die Berechtigung des Bestellers zur Weiterveräußerung sowie die Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Besteller seinen Zahlungs-verpflichtungen gegenüber ELECTROSTAR nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers beantragt wird.
11.9. ELECTROSTAR ist auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, bestehende Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge die Forderungen von ELECTROSTAR aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller um mehr als 10 % über-steigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt ELECTROSTAR.
11.10. Bei Warenlieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die Eigentumsvorbehaltsregelung nach dieser Ziffer 11 nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutschland, räumt der Besteller ELECTROSTAR hiermit ein entsprechendes Sicherungsrecht ein. Sofern hierfür weitere Maßnahmen erforderlich sind, wird der Besteller alles tun, um ELECTROSTAR unverzüglich ein solches Sicherungsrecht einzuräumen. Der Besteller wird an allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.


12. Rücktritt / Vertragsaufhebung
12.1. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ELECTROSTAR unbeschadet von sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Rechten berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
12.2. Der Besteller hat ELECTROSTAR oder deren Beauftragten nach Erklärung des Rücktritts unverzüglich Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen zu gewähren und diese herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung kann ELECTROSTAR die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zur Befriedigung der fälligen Forderungen gegen den Besteller anderweitig verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet.
12.3. Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziffer 12 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt. 


13. Geheimhaltung
13.1. Der Besteller ist verpflichtet, sämtliche ihm über ELECTROSTAR zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
13.2. Der Besteller wird durch geeignete vertragliche Abreden mit den für ihn tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.


14. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
14.1. Für die Rechtsbeziehungen des Bestellers zu ELECTROSTAR gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2. Sofern im internationalen Geschäftsverkehr, d.h. gegenüber Bestellern außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Waren-kauf (CISG) Anwendung findet, werden Fragen, die Gegenstände betreffen, die in diesem Übereinkommen nicht geregelt sind oder die nicht nach seinen Grundzügen entschieden werden können, nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland entschieden. Dies gilt nicht für die Vorschriften betreffend den Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB, die im internationalen Geschäftsverkehr keine Anwendung finden.
14.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Ansprüche ist der Sitz von ELECTROSTAR. ELECTROSTAR ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Bestellers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.


15. Sonstiges
15.1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von ELECTROSTAR möglich.
15.2. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Bestellers und von ELECTROSTAR ist der Sitz von ELECTROSTAR


Stand: August 2019

 

AGB für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verkäufe durch uns („Verkäufer“) und Verbrauchen im Sinne von § 13 BGB („Kunde“).

Zum Download

I. Allgemeines

1. Die Darstellung der Waren und Downloadsoftware im Shoppingportal stellt kein rechtlich bindendes Angebot durch den Verkäufer dar. Durch seine Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ richtet der Kunde an den Verkäufer ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags. Die anschließend vom Verkäufer versandte Bestätigung über den Eingang der Bestellung bedeutet noch keine Annahme dieses Angebots. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme oder mit Auslieferung der Ware zustande. Sofern eine Annahmeerklärung nicht innerhalb von acht Kalendertagen erfolgt, gilt das Vertragsangebot als abgelehnt. Der Kaufpreis ist im Voraus zur Zahlung fällig.

2. Eingabefehler bei der Bestellung kann der Kunde dadurch korrigieren, dass er den "Zahlungspflichtig bestellen“-Button nicht betätigt, sondern stattdessen in seinem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Bestellung wie Bestellmenge, Versandadresse, Versandart usw. korrigiert. Durch einen Klick auf das Symbol "Warenkorb" hat der Kunde außerdem jederzeit die Möglichkeit, einzelne Artikel aus der Bestellung zu entfernen.

3. Die Vertragssprache ist deutsch.

4. Der Vertragstext wird nicht gespeichert. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, sich am Ende des Bestellvorgangs die Bestellinformationen, die ihm nach Abschluss der Bestellung auch noch einmal per E-Mail übersandt werden, sowie ggf. die Annahmeerklärung über die Druckfunktion im verwendeten Browser oder E-Mail-Client auszudrucken.

5. Eine Auslieferung der Ware erfolgt nach Zahlungseingang innerhalb der zum jeweiligen Artikel genannten Lieferfrist im Anschluss an den vollständigen Zahlungseingang. Der Verkäufer oder das mit der Lieferung beauftragte Unternehmen wird den Kunden per E-Mail oder telefonisch über den Lieferstatus (z.B. Paketversand, Zustellungsankündigung) informieren. Zu diesem Zweck ist der Verkäufer berechtigt, die vom Kunden während des Bestellvorgangs angegebene E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer an das Lieferunternehmen weiterzugeben. Einer solchen Weitergabe kann der Kunde jederzeit widersprechen, ohne dass hiervon die Rechtmäßigkeit, der bis zum Widerspruch erfolgten Verarbeitung berührt wird.

6. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. ELECTROSTAR ist jedoch zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.


III. Preise/Versandkosten

1. Alle Preise verstehen sich zzgl. Frachtkosten und Zahlungskosten und inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

2. Etwaige Versandkosten trägt der Kunde. Diese sind abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel. Informationen zu den Versandkosten des Verkäufers sind unter dem Link "Versandkosten" einzusehen.


IV. Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich unbeschadet der Ziffer VI. nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Der Verkäufer ist für Garantiezusagen von Geräteherstellern nicht einstandspflichtig, soweit er nicht selbst Hersteller ist.


V. Eigentumsvorbehalt beim Warenkauf

1. Der verkaufte Artikel bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher dem Verkäufer aus diesem Vertrag gegen den Kunden zustehenden Ansprüche im Eigentum des Verkäufers. Während dieser Zeit darf der Artikel weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.

2. Von einer Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl des Artikels während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Verkäufer unverzüglich zu unterrichten. In diesen Fällen tritt der Kunde schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an den Verkäufer ab. Dieser nimmt die Abtretung bereits jetzt an.

3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln.


VI. Schadenersatz/Haftung

1. Hat der Kunde den Artikel entgegen seiner Vertragspflicht und trotz Fristsetzung durch den Verkäufer schuldhaft nicht abgenommen und schuldet er dem Verkäufer deswegen Schadenersatz, hat er 15 % des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen. Das Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht wird von dieser Regelung nicht berührt. Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein niedrigerer bzw. ein höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.

2. Die Haftung des Verkäufers und dessen Erfüllungsgehilfen für Schäden des Käufers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, ferner nicht für solche Schäden, die aus der Verletzung von Rechten resultieren, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer, mit Ausnahme der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.


VII. Aufrechnung

Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, soweit seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Dies gilt nicht für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsansprüche.


VIII. Widerruf

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, steht dem Kunden bei einem Kauf ein Widerrufsrecht zu. Der Kunde wird im Rahmen des Bestellvorgangs über die gesetzlichen Voraussetzungen zum Bestehen und zur Ausübung des Widerrufsrechts informiert.


IX. Schlussbestimmung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die übrigen Bestimmungen.


Stand: Oktober 2023