AGB
ELECTROSTAR GmbH - AGB's zum Download (B2B)
_________________________________________________________________
Allgemeine Verkaufsbedingungen für Geschäftskunden
Anwendbar im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „Verkaufsbedingungen“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der ELECTROSTAR GmbH, (nachfolgend: „ELECTROSTAR“) und dem Besteller, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.
1.2
Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, es
sei denn, ELECTROSTAR hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn ELECTROSTAR
eine Lieferung an den Besteller in Kenntnis seiner entgegenstehenden
oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
1.3 Zusätzliche
oder abweichende Vereinbarungen zu diesen Verkaufsbedingungen, die
zwischen ELECTROSTAR und dem Besteller zur Ausführung eines Vertrages
getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies
gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
1.4
Rechte, die ELECTROSTAR nach den gesetzlichen Vorschriften über diese
Verkaufsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.
2.Vertragsschluss
2.1. Angebote und Kostenvoranschläge sind
freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindliches Angebot bezeichnet sind.
2.2. Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen der Ware aus den
zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend,
soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie
stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden
Beschaffenheit der Ware dar.
2.3. Eine Bestellung wird erst
verbindlich, wenn sie von ELECTROSTAR durch eine schriftliche
Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer
Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und
Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von
ELECTROSTAR auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige
Erklä-rungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die
Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler
enthält, ist sie für ELECTROSTAR nicht verbindlich.
3.Lieferung; Lieferfristen; Verzug
3.1. Soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „ab
Werk“ (EXW gemäß Incoterms® 2010) (Hans-Zinser-Str. 1-3, 73061
Ebers-bach an der Fils), d.h. die Ware wird dem Besteller zur Abholung
zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers wird die
Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (nachfolgend:
„Versendungskauf“), wobei ELECTROSTAR in diesem Fall berechtigt ist, die
Art der Versendung selbst zu bestimmen. ELECTROSTAR wird die Ware
jedoch auf Wunsch des Bestellers auf seine Kosten durch eine
Transportversicherung gegen die von dem Besteller zu bezeichnenden
Risiken versichern.
3.2. Für den Umfang der Lieferung ist die
schriftliche Auftragsbestätigung von ELECTROSTAR maßgebend. Änderungen
des Lieferumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung von ELECTROSTAR. Design- und Formänderungen der Ware bleiben
vorbehalten, soweit die Änderungen nicht erheblich und für den
Besteller zumutbar sind.
3.3. ELECTROSTAR ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Besteller zumutbar ist.
3.4.
Die Vereinbarung von Lieferfristen bedarf der Schriftform.
Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind.
3.5. Eine Lieferfrist beginnt mit der
Absendung der Auftragsbestätigung durch ELECTROSTAR, jedoch nicht vor
der vollständigen Beibringung etwaiger vom Besteller zu beschaffenden
Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, dem Eingang einer vereinbarten
Anzahlung sowie der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung etwaiger
sonstiger Mitwirkungshandlungen des Bestellers.
3.6. Vereinbarte
Lieferfristen sind eingehalten, wenn ELECTROSTAR bis zu ihrem Ablauf die
Ware am Lieferort zur Verfügung stellt bzw. – bei einem
Versen-dungskauf gemäß Ziffer 3.1 Satz 2 – an die zur Ausführung des
Transports bestimmte Person übergibt oder der Besteller die Verweigerung
der Abnahme angekündigt hat. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt
rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung von ELECTROSTAR.
3.7.
Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt und andere
von ELECTROSTAR nicht zu vertretende Störungen, z.B. Krieg,
terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, auch
solche, die Zulieferanten von ELECTROSTAR betreffen, zurückzuführen,
verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der
Behinderung. Dies gilt auch für Arbeitskampfmaßnahmen, die ELECTROSTAR
und deren Zulieferanten betreffen.
3.8. Wegen einer Verzögerung der
Lieferung ist der Besteller nur unter der Voraussetzung zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt, dass die Verzögerung von ELECTROSTAR zu
vertreten ist.
3.9. Sofern der Besteller mit ELECTROSTAR einen
Rahmenvertrag über künftige Lieferungen mit fester Laufzeit
abgeschlossen hat und der Besteller die Ware nicht rechtzeitig abruft,
ist ELECTROSTAR nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist
berechtigt, die Ware zu liefern und in Rechnung zu stellen, vom Vertrag
zurückzutreten oder, falls der Besteller schuldhaft gehandelt hat,
Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
3.10. Soweit die Ware
dem Besteller auf Europaletten oder Gitterboxen (Ladungsträger)
übergeben worden ist, hat der Besteller ELECTROSTAR Ladungsträger in
gleicher Anzahl sowie gleicher Art und Güte am Ort der ursprünglichen
Übergabe herauszugeben.
Der Besteller ist verpflichtet, unbeschadet der Regelung in Ziffer 7.1,
die Ware bei Lieferung auf äußerlich erkennbare Schäden zu untersuchen
sowie etwaige Schäden gegenüber dem Transportunternehmen, welches die
Lieferung durchführt, anzuzeigen und sich eine entsprechende
schriftliche Bestätigung ausstellen zu lassen. Kommt der Besteller
dieser Pflicht nicht nach, ist er gegenüber ELECTROSTAR zum Ersatz der
daraus resultierenden Schäden verpflichtet.
4.Gefahrübergang
4.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs
oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Besteller
über, sobald ELECTROSTAR die Ware am Lieferort gemäß Ziffer 3.1 Satz 1
zur Verfügung stellt oder – bei einem Versendungskauf gemäß Ziffer 3.1
Satz 2 – an die zur Ausführung des Transports bestimmte Person übergibt.
Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder ELECTROSTAR
abweichend von Ziffer 3.1 Satz 2 im Einzelfall die Transportkosten
übernommen hat.
4.2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so kann
ELECTROSTAR den Ersatz des entstandenen Verzugsschadens verlangen. Die
Schadenspauschale beträgt pro Verzugstag 0,5 % des Nettopreises der
Lieferung, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Nettopreises der
Lieferung. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie der Nachweis
eines geringeren Schadens bleiben den Vertragsparteien vorbehalten. Die
Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen
Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über,
in dem er in Annahmeverzug gerät.
4.3. Angelieferte Ware ist von dem
Besteller unbeschadet seiner Mängelansprüche auch dann entgegenzunehmen,
wenn sie unwesentliche Mängel aufweist. Der Besteller ist zur
Entgegennahme auch dann verpflichtet, wenn die zur Verfügung gestellte
Ware Mengenabweichungen von bis zu 5 % aufweist oder die zur Verfügung
gestellte Ware unwesentlich zu früh geliefert wurde.
5. Preise
5.1. Es gilt der vereinbarte Preis in EURO, der sich
aus der Auftragsbestätigung ergibt, zuzüglich Umsatzsteuer. Die
gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten und wird in der
Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen
Höhe gesondert ausgewiesen.
5.2. Erhält der Besteller keine
Auftragsbestätigung oder enthält diese keine Preisangaben, gilt die bei
Lieferung jeweils gültige Preisliste.
5.3. Die Preise gelten mangels
besonderer Vereinbarung „ab Werk“ (EXW gemäß Incoterms® 2010)
ausschließich Verpackung. Bei einem Versendungskauf gemäß Ziffer 3.1
Satz 2 trägt der Besteller die Transportkosten sowie die Kosten einer
gegebenenfalls vom Besteller gewünschten Transportversicherung.
5.4.
Liegen zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung mehr als vier
Monate und treten in diesem Zeitraum Preiserhöhungen, insbesondere
aufgrund von Lohnsteigerungen, Erhöhungen der Rohstoffkosten,
allgemeinen Preissteigerungen durch Inflation oder vergleichbaren
Umständen ein, ist ELECTROSTAR berechtigt, einen entsprechend höheren
Preis zu berechnen. Dies gilt auch, wenn sich zwischen der Abgabe des
Angebotes und Erteilung der Auftragsbestätigung durch ELECTROSTAR oder
nach Abschluss eines Rahmenvertrages mit fester Preisvereinbarung durch
ELECTROSTAR die Rohstoffpreise der jeweils betroffenen Ware oder
sonstige wesentliche Kostenfaktoren wie insbesondere Energie-, Lohn-,
Transport- oder Versicherungskosten wesentlich (d.h. um mindestens 10 %)
ändern. ELECTROSTAR ist in diesem Fall zu einer angemessen Erhöhung der
Preise in dem Maße berechtigt, wie diese von der Kostensteigerung
betroffen sind. ELECTROSTAR wird hierbei die berechtigten Interessen des
Bestellers, insbesondere im Hinblick auf von diesem ggf. bereits
eingegangene Verpflichtungen zur Weiterlieferung der Ware zu einem
bestimmten Preis, berücksichtigen. Die preisändernden Faktoren wird
ELECTROSTAR dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
5.5. Für
Kleinaufträge mit einem Netto-Warenwert unter EUR 50,00 berechnen wir
eine anteilige Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00.
5.6.
Ersatzteillieferungen und Rücksendungen reparierter Ware erfolgen,
soweit diese nicht von der Sachmängelhaftung umfasst sind, gegen
Erhebung einer angemessenen Versand- und Verpackungskostenpauschale, die
im Zweifel EUR 25,00 beträgt, zuzüglich der Vergütung der von
ELECTROSTAR erbrachten Leistung.
5.7. Ansprüche von ELECTROSTAR auf Zahlung des Kaufpreises verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Soweit nichts anderes schriftlich
vereinbart ist, hat die Zahlung des Bruttopreises zuzüglich möglicher
Kosten für, Fracht und Versicherung innerhalb von 10 Tagen ab
Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen.
6.2. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn ELECTROSTAR über den Betrag verfügen kann.
6.3.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist ELECTROSTAR berechtigt,
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem
Basis-zinssatz (§§ 247, 288 Abs. 2 BGB)) zu verlangen. Die
Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
6.4. Kommt
der Besteller in Zahlungsverzug, ist ELECTROSTAR berechtigt, auf
sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Zahlung zu
verlangen, auch wenn diese noch nicht fällig sind.
6.5.
Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung
und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn sie
rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.6.
ELECTROSTAR ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen
nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu
erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden,
welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern
geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen von
ELECTROSTAR durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis
gefährdet wird. Dies gilt entsprechend, wenn der Besteller die Bezahlung
offener Forderungen von ELECTROSTAR verweigert bzw. nicht leistet und
keine unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die
Forderungen von ELECTROSTAR bestehen.
7. Gewährleistung
7.1. Die Mängelrechte des Bestellers setzen
voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§
377, 381 HGB) nachgekommen ist, insbesondere die gelieferte Ware bei
Erhalt unverzüglich überprüft und ELECTROSTAR offenkundige Mängel und
Mängel, die bei einer solchen Prüfung erkennbar waren, unverzüglich
schriftlich anzeigt. Versteckte Mängel hat der Besteller ELECTROSTAR
unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Als
unverzüglich im Sinne von Satz 1 gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb
von 8 Arbeitstagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung der Eingang der
Anzeige bei ELECTROSTAR maßgeblich ist. Versäumt der Besteller die
ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von
ELECTROSTAR für den Mangel ausgeschlossen. Der Besteller hat die Mängel
bei ihrer Mitteilung an ELECTROSTAR schriftlich zu beschreiben.
7.2.
Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, ist ELECTROSTAR berechtigt, die
entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen, es sei
denn, der Besteller weist nach, dass ihn kein Verschulden hinsichtlich
der unberechtigten Mängelrüge trifft.
7.3. Die
Nacherfüllungsansprüche sind ausgeschlossen bei geringfügigen, technisch
nicht vermeidbaren Abweichungen der Qualität, der Farbe, der Breite,
des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs.
7.4. Bei Mängeln der
Ware ist ELECTROSTAR nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch die
Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware
berechtigt.
7.5. Befindet sich die Ware nicht am Lieferort, trägt der
Besteller alle zusätzlichen Kosten, die ELECTROSTAR dadurch bei der
Behebung von Mängeln entstehen, es sei denn, die Verbringung an einen
anderen Ort entspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch.
7.6.
Mängelrechte bestehen nicht
‒ bei natürlichem Verschleiß;
‒ bei Mängeln der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge
unsachgemäßer Behandlung abweichend von der Betriebsanleitung,
unsachgemäßer Lagerung, Pflege oder übermäßiger Beanspruchung oder
Verwendung entstehen; oder
‒ bei Mängeln der Ware oder Schäden, die aufgrund höherer Gewalt,
besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt
sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem
Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen.
7.7.
ELECTROSTAR haftet nicht für die Beschaffenheit der Ware, die auf der
Verarbeitung oder der Wahl des Materials beruht, sofern der Besteller
die Konstruktion oder das Material abweichend von dem Leistungsspektrum
von ELECTROSTAR vorgeschrieben hat.
8. Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung von ELECTROSTAR auf
Schadenersatz im Rahmen der Gewährleistung setzt in jedem Falle ein
schuldhaftes Verhalten (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) voraus, auch wenn
das Gesetz (insbesondere nach CISG im Rahmen des internationalen
Geschäftsverkehrs) eine verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung
vorsieht. Die zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler
(insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt hiervon unberührt.
8.2.
Auf Schadensersatz haftet ELECTROSTAR – gleich aus welchem Rechtsgrund –
im Falle der Verletzung einer Garantie oder der Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit, für die zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler
(insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) und für die Haftung wegen
des arglistigen Verschweigens von Mängeln.
8.3. Für leichte
Fahrlässigkeit haftet ELECTROSTAR vorbehaltlich Ziffer 8.2 nur, sofern
wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des
Vertrages ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von
besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten ist die
Haftung von ELECTROSTAR auf solche Schäden begrenzt, mit deren
Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
8.4.
Für die Nichteinhaltung einer Lieferfrist beschränkt sich die Haftung
von ELECTROSTAR vorbehaltlich Ziffer 8.2 für einen dem Besteller durch
die Verzögerung entstandenen Schaden auf höchstens 5 % des vereinbarten
Nettopreises.
8.5. Soweit die Haftung von ELECTROSTAR ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der
gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und
Erfüllungsgehilfen von ELECTROSTAR.
9. Verjährung
Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des
Be-stellers beträgt 12 Monate und beginnt mit der Ablieferung der Ware.
Sofern dies nicht aus Gründen der Kulanz erfolgt, beginnt die
Verjährungsfrist durch Nacherfüllung nicht erneut. Sie gilt auch für
Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Ware
beruhen. In Fällen gemäß Ziffer 8.2 gilt die gesetzliche Verjährung.
10. Freiwillige Rücknahme
10.1. Außerhalb der Gewährleistung
wird Ware nur mit ausdrücklichem Einverständnis von ELECTROSTAR
zu-rückgenommen. Eine Rücknahme setzt in jedem Falle voraus, dass die
Ware noch originalverpackt ist und Ware und Verpackung unbeschädigt
sind.
10.2. Sofern ELECTROSTAR das Einverständnis erteilt, erhält der
Besteller eine Retourennummer. Diese ist auf der Verpackung der
Rücksendung deutlich sichtbar anzubringen. Die Rücksendung hat auf
Kosten des Bestellers zum Sitz von ELECTROSTAR zu erfolgen.
10.3. Für
jede Rücksendung wird eine Bearbeitungspauschale erhoben, deren Höhe im
Einzelfall vereinbart wird und die im Zweifel EUR 25,00 beträgt. Sofern
die Ware oder Verpackung entgegen Ziffer 10.1 Satz 2 beschädigt ist,
ist ELECTROSTAR berechtigt, die Rücknahme abzulehnen oder dem Besteller
die Kosten der Wiederaufbereitung in Rechnung zu stellen. Diese betragen
mangels abweichender Vereinbarung 15 % des vereinbarten Nettopreises,
mindestens jedoch EUR 25,00.
10.4. Sofern eine Rücksendungen ohne das
ausdrückliche Einverständnis von ELECTROSTAR erfolgt, ist ELECTROSTAR
berechtigt, die Rücknahme abzulehnen oder die Ware auf Kosten und Gefahr
des Bestellers einzulagern. Die Kosten der Lagerung betragen mindestens
EUR 25,00 pro Woche.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zu deren vollständiger Bezahlung Eigentum von ELECTROSTAR.
11.2.
Darüber hinaus bleibt ELECTROSTAR Eigentümer der gelieferten Ware bis
zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung zwischen dem Besteller und ELECTROSTAR.
11.3. Der
Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
(nachfolgend auch „Vorbehaltsware“) für die Dauer des
Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er
verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Besteller
tritt ELECTROSTAR schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser
Versicherung ab. ELECTROSTAR nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern eine
Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Besteller hiermit
seinen Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an ELECTROSTAR zu leisten.
Weitergehende Ansprüche von ELECTROSTAR bleiben unberührt. Der Besteller
hat ELECTROSTAR auf Verlangen den Abschluss der Versicherung
nachzuweisen.
11.4. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen, die
ELECTROSTAR nicht gehören, zu einer einheitlichen Sache verbunden, so
erwirbt ELECTROSTAR Miteigentum an der einheitlichen Sache im Verhältnis
des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der
Umsatzsteuer) zu den anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung. Wird
die Vorbehaltsware in der Weise mit anderen Sachen verbunden, dass die
Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der
Besteller an ELECTROSTAR bereits jetzt anteilsmäßig Miteigentum an
dieser Sache. ELECTROSTAR nimmt diese Übertragung an. Die Regelungen
dieser Ziffer 11.3 gelten entsprechend, wenn die Vorbehaltsware mit
anderen Sachen verarbeitet wird.
11.5. Der Besteller ist widerruflich
berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen
Geschäftsgangs zu veräußern. Der Besteller ist nicht berechtigt, die
Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder
sonstige, das Eigentum von ELECTROSTAR gefährdenden Verfügungen zu
treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der
Besteller ELECTROSTAR unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und
alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über die
Eigentumsrechte von ELECTROSTAR zu informieren und an den Maßnahmen von
ELECTROSTAR zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware
mitzuwirken.
11.6. Der Besteller tritt schon jetzt die Forderungen
aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des
Rechnungsbetrags inklusive der Umsatzsteuer mit sämtlichen Nebenrechten
an ELECTROSTAR ab. ELECTROSTAR nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht von ELECTROSTAR
gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der
Weiterveräußerung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
(Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen
verkauften Waren abgetreten. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein
sollte, weist der Besteller hiermit den Drittschuld-ner unwiderruflich
an, etwaige Zahlungen nur an ELECTROSTAR zu leisten.
11.7. Der
Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an ELECTROSTAR abgetretenen
Forderungen treuhänderisch für ELECTROSTAR im eigenen Namen einzuziehen.
Die eingezogenen Beträge sind sofort an ELECTROSTAR abzuführen.
11.8.
ELECTROSTAR kann die Berechtigung des Bestellers zur Weiterveräußerung
sowie die Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Besteller seinen
Zahlungs-verpflichtungen gegenüber ELECTROSTAR nicht ordnungsgemäß
nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder wenn
die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers
beantragt wird.
11.9. ELECTROSTAR ist auf Verlangen des Bestellers
verpflichtet, bestehende Sicherheiten insoweit freizugeben, als der
realisierbare Wert der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher
Bewertungsabschläge die Forderungen von ELECTROSTAR aus der
Geschäftsverbindung mit dem Besteller um mehr als 10 % über-steigt. Die
Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt ELECTROSTAR.
11.10.
Bei Warenlieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die
Eigentumsvorbehaltsregelung nach dieser Ziffer 11 nicht die gleiche
Sicherungswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutschland, räumt der
Besteller ELECTROSTAR hiermit ein entsprechendes Sicherungsrecht ein.
Sofern hierfür weitere Maßnahmen erforderlich sind, wird der Besteller
alles tun, um ELECTROSTAR unverzüglich ein solches Sicherungsrecht
einzuräumen. Der Besteller wird an allen Maßnahmen mitwirken, die für
die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte
notwendig und förderlich sind.
12. Rücktritt / Vertragsaufhebung
12.1. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist
ELECTROSTAR unbeschadet von sonstigen vertraglichen und gesetzlichen
Rechten berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten.
12.2. Der Besteller hat ELECTROSTAR oder deren
Beauftragten nach Erklärung des Rücktritts unverzüglich Zugang zu den
unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen zu gewähren und diese
herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung kann
ELECTROSTAR die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zur
Befriedigung der fälligen Forderungen gegen den Besteller anderweitig
verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des
Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet.
12.3. Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziffer 12 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
13. Geheimhaltung
13.1. Der Besteller ist verpflichtet,
sämtliche ihm über ELECTROSTAR zugänglich werdenden Informationen, die
als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als
Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim
zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu
verwerten.
13.2. Der Besteller wird durch geeignete vertragliche
Abreden mit den für ihn tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten
sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung,
Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse unterlassen.
14. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
14.1. Für die Rechtsbeziehungen des Bestellers zu ELECTROSTAR gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2.
Sofern im internationalen Geschäftsverkehr, d.h. gegenüber Bestellern
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, das Übereinkommen der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Waren-kauf
(CISG) Anwendung findet, werden Fragen, die Gegenstände betreffen, die
in diesem Übereinkommen nicht geregelt sind oder die nicht nach seinen
Grundzügen entschieden werden können, nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland entschieden. Dies gilt nicht für die Vorschriften betreffend
den Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB, die im internationalen
Geschäftsverkehr keine Anwendung finden.
14.3. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Ansprüche
ist der Sitz von ELECTROSTAR. ELECTROSTAR ist auch zur Klageerhebung am
Sitz des Bestellers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand
berechtigt.
15. Sonstiges
15.1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten
des Bestellers auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von
ELECTROSTAR möglich.
15.2. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Bestellers und von ELECTROSTAR ist der Sitz von ELECTROSTAR
Stand: August 2019
AGB für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verkäufe durch Electrostar GmbH („Verkäufer“) an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB („Kunde“).
I. Allgemeines
1. Der Verkäufer hat die Fa. U & W GmbH, Jakob-Wolf-Str. 26, 63179 Obertshausen („U & W GmbH“ oder „Erfüllungsgehilfe“), beauftragt und bevollmächtigt. Bestellungen, die über diesen Onlineshop erfolgen, für den Verkäufer anzunehmen, und den Vertrag weiter zu bearbeiten, insbesondere die bestellte Ware auszuliefern und zu berechnen, und alle ertragsrelevanten Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Die Korrespondenz ist deshalb ausschließlich mit der Fa. U & W GmbH zu führen
2. Die Darstellung der Waren und Downloadsoftware im Shoppingportal stellt kein rechtlich bindendes Angebot durch den Verkäufer dar. Durch seine Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ richtet der Kunde an den Verkäufer ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags. Die anschließend versandte Bestätigung über den Eingang der Bestellung bedeutet noch keine Annahme dieses Angebots. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme oder mit Auslieferung der Ware zustande. Sofern eine Annahmeerklärung nicht innerhalb von acht Kalendertagen erfolgt, gilt das Vertragsangebot als abgelehnt. Der Kaufpreis ist im Voraus zur Zahlung fällig.
3. Eingabefehler bei der Bestellung kann der Kunde dadurch korrigieren, dass er den "Zahlungspflichtig bestellen“-Button nicht betätigt, sondern stattdessen in seinem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Bestellung wie Bestellmenge, Versandadresse, Versandart usw. korrigiert. Durch einen Klick auf das Symbol "Warenkorb" hat der Kunde außerdem jederzeit die Möglichkeit, einzelne Artikel aus der Bestellung zu entfernen.
4. Die Vertragssprache ist deutsch.
5. Der Vertragstext wird nicht gespeichert. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, sich am Ende des Bestellvorgangs die Bestellinformationen, die ihm nach Abschluss der Bestellung auch noch einmal per E-Mail übersandt werden, sowie ggf. die Annahmeerklärung über die Druckfunktion im verwendeten Browser oder E-Mail-Client auszudrucken..
6. Eine Auslieferung der Ware erfolgt nach Zahlungseingang innerhalb der zum jeweiligen Artikel genannten Lieferfrist im Anschluss an den vollständigen Zahlungseingang. Der Verkäufer oder die Fa. U & W GmbH wird den Kunden per E-Mail oder telefonisch über den Lieferstatus (z.B. Paketversand, Zustellungsankündigung) informieren. Zu diesem Zweck sind der Verkäufer und die Fa. U & W GMBH berechtigt, die vom Kunden während des Bestellvorgangs angegebene E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer an das Lieferunternehmen weiterzugeben. Einer solchen Weitergabe kann der Kunde jederzeit widersprechen, ohne dass hiervon die Rechtmäßigkeit, der bis zum Widerspruch erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Eine Lieferung an Packstationen ist ausgeschlossen.
7. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Der Verkäufer ist jedoch zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
II. Preise/Versandkosten
1. Alle Preise verstehen sich zzgl. Frachtkosten und Zahlungskosten und inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
2. Etwaige Versandkosten trägt der Kunde. Diese sind abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel. Informationen zu den Versandkosten des Verkäufers sind unter dem Link "Versandkosten" einzusehen.
III Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich unbeschadet der Ziffer VI. nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Der Verkäufer ist für Garantiezusagen von Geräteherstellern nicht einstandspflichtig, soweit er nicht selbst Hersteller ist.
IV. Eigentumsvorbehalt beim Warenkauf
1. Der verkaufte Artikel bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher dem Verkäufer aus diesem Vertrag gegen den Kunden zustehenden Ansprüche im Eigentum des Verkäufers. Während dieser Zeit darf der Artikel weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.
2. Von einer Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl des Artikels während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Verkäufer unverzüglich zu unterrichten. In diesen Fällen tritt der Kunde schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an den Verkäufer ab. Dieser nimmt die Abtretung bereits jetzt an.
3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln.
V. Schadenersatz/Haftung
1. Hat der Kunde den Artikel entgegen seiner Vertragspflicht und trotz Fristsetzung durch den Verkäufer schuldhaft nicht abgenommen und schuldet er dem Verkäufer deswegen Schadenersatz, hat er 15 % des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen. Das Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht wird von dieser Regelung nicht berührt. Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein niedrigerer bzw. ein höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
2. Die Haftung des Verkäufers und dessen Erfüllungsgehilfen für Schäden des Käufers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, ferner nicht für solche Schäden, die aus der Verletzung von Rechten resultieren, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer, mit Ausnahme der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
VI. Aufrechnung
Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, soweit seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Dies gilt nicht für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsansprüche.
VII. Widerruf
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, steht dem Kunden bei einem solchen Kauf ein Widerrufsrecht zu. Der Kunde wird im Rahmen des Bestellvorgangs über die gesetzlichen Voraussetzungen zum Bestehen und zur Ausübung des Widerrufsrechts informiert.
VIII. Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die übrigen Bestimmungen.
Stand: August 2024