VERORDNUNG 1907/2006/EU REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals)
- Gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) unterliegen Inverkehrbringer von Erzeugnissen (Maschinen, Zubehör, sowie Bau- und Ersatzteile), die einen oder mehrere sogenannter besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent enthält, bestimmten Informationspflichten. Als besonders besorgniserregend identifizierte Stoffe werden von der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) in die sogenannten Kandidatenliste aufgenommen. Diese wird regelmäßig aktualisiert: https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table
- Der Informationspflicht nach Artikel 33 kommen wir selbstverständlich nach. In der nachfolgenden Tabelle sind alle betroffenen Teile/Produkte aufgeführt: Electrostar-Kundeninformation gemäß REACH Artikel 33
- Gemäß vorliegender Informationen enthalten nahezu alle Starmix-Elektrogeräte Bauteile, in denen Blei (CAS-Nr. 7439-92-1) als Legierungselement, z.B. in Messing (CuZn), in Konzentrationen größer 0,1 Gew.-% enthalten ist. Der Einsatz dieses Stoffes entspricht den geltenden Ausnahmeregelungen. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Produkte besteht keine Gefahr für Gesundheit oder Umwelt. Sicherheitshinweise sind nicht erforderlich
- Nach vorliegenden Informationen unserer Lieferanten gehen wir davon aus, dass die Registrierung im Anhang XIV gelisteter Substanzen rechtzeitig erfolgt ist
- Keiner unserer Artikel enthält nach aktuellem Kenntnisstand Stoffanteile im Anhang XVII gelisteter Substanzen, die ein Inverkehrbringen verbieten würden
Richtlinie 2012/19/EU (WEEE) über Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
(in Deutschland umgesetzt durch ElektroG)
Umweltgerechte Produkte sind in unserem Unternehmensleitbild und in unserem Verhaltenskodex verankert. Daher erfüllen wir als renommierter Markenhersteller selbstverständlich die Verpflichtungen der Europäischen Richtlinie.
Unsere Elektrogeräte sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass Elektroaltgeräte nicht in die Restmülltonne gehören.
- Verbraucher haben die Möglichkeit, diese bei einer geeigneten kommunalen öffentlichen Sammelstelle, einem starmix-Fachhändler oder dem zentralen Kundendienst U&W GmbH unentgeltlich zurückzugeben
- Bei einer Entsorgung über eine kommunale Sammelstelle entfernen Sie bitte bei Akkugeräten den Akku und entsorgen diesen getrennt und umweltgerecht über ein geeignetes Sammelsystem
- Altgeräte enthalten wichtige Rohstoffe, die im Sinne der Kreislaufwirtschaft wiederverwertet werden können
Batterieverordnung 2023/1542/EU
ELECTROSTAR GmbH erfüllt die Pflichten und Anforderungen der neuen Batterieverordnung, welche Zug um Zug in Kraft tritt. In Deutschland bleibt das BattG, die Umsetzung der bisherigen EU-Batterierichtlinie, bis zum 17.08.2025 gültig. Vsl. ab dem 18.08.2025 tritt das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Kraft.
Für Entsorgung und Recycling von Akkus und Batterien ist Electrostar bei GRS (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem) registriert unter: BattG-Reg.-Nr. DE77922631
Sicherheitsempfehlungen für den Transport und den Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus
Verpackunsrichtlinie 94/62/EU
- Produkt- und Transportverpackungen unserer Produkte erfüllen die Vorgaben der EU-Richtlinie zu Verpackungen und Verpackungsabfällen
- Unsere Verpackungen enthalten keine verbotenen Substanzen und können dem nationalen System für das Verpackungsrecycling zugeführt werden
- Die Produkt- und Transportverpackungen sind systembeteiligt
- Verpackungen, die aus mehreren Komponenten bestehen, sind einfach trennbar
- Kartonverpackungen bestehen in einem sehr hohen Maß aus recycelten Materialien
- Produktverpackungen mit dem Umweltcode gekennzeichnet
- Registrierung bei ZSVR im Melderegister LUCID unter DE335784336520
- Systembeteiligungspflicht bei folgenden dualen Systemen:
- Transportverpackungen bei ZENTEK (TVP-03-048)