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Informationen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten

Umweltgerechte Produkte, Dienstleistungen und Prozesse sind in unserem Unternehmensleitbild verankert. Daher erfüllen wir auch die Verpflichtungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Deutschland und weisen Sie als unseren Kunden auf Folgendes hin:

Das Symbol des durchge­­strichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronik­­gerät am Ende seiner Lebens­dauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss. Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kosten­freie Sammel­­stellen für Elektro­­altgeräte sowie ggf. weitere Annahme­­stellen für die Wieder­­verwendung der Geräte zur Verfügung. Die Adressen können Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunal­­verwaltung erhalten.


Auch Vertreiber mit einer Verkaufs­fläche für Elektro- und Elektronik­geräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebens­mitteln mit einer Gesamt­verkaufs­fläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalender­jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronik­geräte anbieten und auf dem Markt bereit­stellen, sind verpflichtet unentgeltlich alte Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen. Diese müssen bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronik­gerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu­nehmen sowie ohne Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes auf Verlangen des Endnutzers bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandels­geschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu­nehmen. Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fern­kommunikations­mitteln gelten als Verkaufsflächen des Vertreibers alle Lager- und Versandflächen.

Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronik­­gerät personen­­bezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verant­wortlich, bevor Sie es zurück­geben. Sofern dies ohne Zerstörung des alten Elektro- oder Elektronikgerätes möglich ist, entnehmen Sie diesem bitte alte Batterien oder Akkus sowie Altlampen, bevor sie es zur Entsorgung zurück­geben, und führen diese einer separaten Sammlung zu. Weitere Informa­tionen zum Elektro­gesetz finden Sie auf www.elektrogesetz.de .


Informationen zum Batteriegesetz (BattG)

Umweltgerechte Produkte, Dienstleistungen und Prozesse sind in unserem Unternehmensleitbild verankert. Daher erfüllen wir auch die Verpflichtungen des Batteriegesetzes (BattG) in Deutschland und weisen Sie als unseren Kunden auf Folgendes hin:

Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle bei Handel oder Kommune zu bringen. Sie können Ihre gebrauchten Batterien auch bei uns unentgeltlich zurückgegeben: 

Electrostar GmbH
Hans-Zinser-Str. 1-3
73061 Ebersbach


Bitte beachten Sie, dass beim Versand von Lithium-Batterien und -Akkus besondere Vorschriften für den Gefahrguttransport beachtet werden müssen. Bitte klären Sie diese vor dem Versand mit uns ab. Der Versand von beschädigten Batterien und Akkus ist gesetzlich verboten. Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien werden wiederverwertet, sie enthalten wichtige Rohstoffe. Das Mülltonnenzeichen bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.