Benachteiligung von elektrischen Händetrocknern hat ein Ende
SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel überarbeitet.
Stuttgart/Ebersbach,
09. 06. 2021
–
Mit
der Bekanntgabe der überarbeiteten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel hat
die Benachteiligung elektrischer Händetrockner ein Ende. Demnach wurde
der Passus, der Arbeitgebern empfahl, Händetrockner bis auf Weiteres
abzuschalten, gestrichen. „Wir begrüßen die Überarbeitung der Verordnung
und sehen uns in unserer Kritik an dem faktischen Verbot elektrischer
Händetrockner der vergangenen neun Monate bestätigt“, sagt Roman
Gorovoy, Geschäftsführer von ELECTROSTAR/starmix und Gründungsmitglied
der electric Handdryer Association (eHA). Nun gilt es, verloren
gegangenes Vertrauen wiederherzustellen und endlich einen
tatsachenbasierten Dialog beim Thema Handhygiene zu etablieren“
.
Europaweit
war Deutschland der Staat, der die Nutzung von elektrischen
Händetrocknern am striktesten reglementiert bzw. de facto verboten
hatte. „Die Verordnung entbehrte jeglicher wissenschaftlichen Grundlage
und hat eine ganze Branche mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
schwer verunsichert“, sagt Roman Gorovoy. „Die Gesundheit der Menschen
steht für uns alle immer an erster Stelle. Corona-Schutzmaßnahmen müssen
jedoch zu jeder Zeit wissenschaftlich begründet und auf dem Fundament
von Fakten erfolgen – nur dann werden sie zu Akzeptanz und Erfolg
führen.“
Mit
der nun erfolgten Rücknahme der Regelung befindet sich das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Einklang mit
unabhängigen Empfehlungen von Gesundheitsinstitutionen wie der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Johns-Hopkins-Universität,
die die Unbedenklichkeit von elektrischen Händetrocknern bestätigen.
ELECTROSTAR/starmix und die eHA hatten sich beim Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) dafür eingesetzt, das überstürzte Verbot aus
dem vergangenen August der Faktenlage anzupassen.
Es
muss nun darum gehen, einen echten Dialog beim Thema Handhygiene zu
etablieren. Sämtliche Ergebnisse aus der Wissenschaft zeigen, dass
ausgiebiges Händewaschen und vollständige Trocknung über die Hygiene und
damit den Schutz von Menschen entscheiden. Auch mit Blick auf die
Verbreitung von Aerosolen gibt es keine wissenschaftlichen Belege für
eine Gefährdung oder für Unterschiede zwischen elektrischen
Händetrocknern und Papiertrocknern.
„Wir
erwarten, dass Entscheidungen solcher Tragweite nicht einfach auf
Verdacht gefällt werden, ohne Fachexperten miteinzubeziehen“, sagt
Gorovoy. Dies schade dem Ansehen des Wirtschaftsstandorts Deutschland
und gehe zulasten der vielen mittelständisch geprägten Unternehmen.
Allein bei ELECTROSTAR/starmix als einer der Marktführer beliefen sich
die Umsatzrückgänge infolge der Arbeitsschutzregel im Segment der
Händetrockner auf bis zu 50 Prozent.
Über die ELECTROSTAR GmbH/starmix – ein Stück deutscher Industriegeschichte, die mit großem Erfolg im 21. Jahrhundert fortgeschrieben wird. Die fleißigen Schwaben erfanden den Warmluft-Händetrockner und erlangten mit der starmix-Küchenmaschine Weltgeltung. Heute steht die ELECTROSTAR GmbH, die seit 2007 zur Algo Gruppe gehört, für innovative Technologien, überragende Qualität und eine kompromisslose Kundenorientierung. Das Unternehmen vertreibt weltweit eine breite Palette leistungsfähiger Sauger für Handwerk, Gewerbe und Industrie, moderne Warmluft- und Highspeed-Hände- und Haartrockner und verfügt über ein umfangreiches Hospitality-Produktprogramm. Seit der Übernahme der Haaga Kehrsysteme GmbH im Jahr 2012 gehören auch innovative Kehrmaschinen zum Produktprogramm. 2020 fusionierten ELECTROSTAR/starmix und Haaga Kehrsysteme. Im Jahr 2021 erfolgte der Zusammenschluss mit PRODUCTEERS unter dem Dach von ELECTROSTAR. Die Unternehmensgruppe beschäftigt an ihren Standorten in Ebersbach und Shanghai rund 300 Mitarbeiter und erzielte 2022 einen konsolidierten Umsatz von rund 69 Millionen Euro.
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