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Asbest ist keine Gefahr aus der Vergangenheit – Neue Gefahrstoffverordnung tritt in Kraft

Schutzmaßnahmen nötig

Stuttgart/Ebersbach, 02. Februar 2026  Am 20. Dezember 2025 traten Änderungen in der Gefahrstoffverordnung in Kraft. Sie betreffen insbesondere die Anforderungen an Arbeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand. „Bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten setzen sich viele Laien aber auch professionelle Handwerkerinnen und Handwerker unbewusst großer gesundheitlicher Gefahr aus“, so die Experten von Electrostar/starmix.

Florenz Stetter, Leiter Produktmanagement bei ELECTROSTAR/starmix.
Quelle: ELECTROSTAR/starmix

Bisher benötigten Betriebe bei Abbrucharbeiten nur für die Arbeit im hohen Risikobereich (über 100.000 Fasern/m3) eine Genehmigung. Seit Ende 2025 ist dies auch bei Arbeiten mit niedrigem (unter 10.000 Fasern/m3) und mittlerem Risiko (unter 100.000 Fasern/m3) der Fall. Wird mit Asbest gearbeitet, müssen Betriebe die Vor- und Nachnamen der eingesetzten Beschäftigten vorlegen. Zudem ist für alle voraussichtlich Beteiligten ein Nachweis der fachlichen Kenntnisse sowie der letzten arbeitsmedizinischen Vorsorge nötig. Die Behörden genehmigen die Arbeiten, wenn der Nachweis der notwendigen Ausstattung sowie die Einhaltung der Vorschriften erfolgt.

Auch vermeintlich ungefährliche Arbeiten bergen ein Risiko

In allen Gebäuden, die vor dem Asbestverbot im Oktober 1993 gebaut wurden, ist potenziell Asbest verbaut. Zudem kann Asbest in vielen Baustoffen enthalten sein. Die Gefahr, sich den Fasern auszusetzen, besteht nicht nur bei umfangreichen Abbrucharbeiten: Bereits beim Abschlagen eines Fliesenspiegels während einer Badsanierung kann Asbest freigesetzt werden.
„Bei der Arbeit mit asbesthaltigen Materialien muss unbedingt ein zertifizierter Asbestsauger verwendet werden. Die speziellen Hochleistungsfilter filtern die Faser aus der Luft. So wird sie über die Abluft des Saugers nicht noch weiter in der Raumluft verteilt, wie es bei herkömmlichen Hausstaubsaugern und unzertifizierten Baustellensaugern der Fall ist“, sagt Florenz Stetter, Leiter Produktmanagement bei Electrostar/starmix.
Ein Bewusstsein für die Gefahr zu entwickeln, ist auch für Privatpersonen wichtig. Bevor mit Umbauarbeiten begonnen wird, sollte immer auf Asbest geprüft werden. Besser ist, die Arbeiten schon bei Verdacht auf die lungengängige Faser von einer Fachfirma durchführen zu lassen. So kann man sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Über die ELECTROSTAR GmbH/starmix
ein Stück deutscher Industriegeschichte, das mit großem Erfolg im 21. Jahrhundert fortgeschrieben wird. Die schwäbischen Ingenieure erfanden den Warmluft-Händetrockner und erlangten mit der starmix-Küchenmaschine weltweite Bekanntheit. Heute steht die ELECTROSTAR GmbH, seit 2007 Teil der Algo Gruppe, für innovative Technologien, höchste Qualität und kompromisslose Kundenorientierung. Das Unternehmen vertreibt weltweit ein breites Sortiment leistungsstarker Sauger für Handwerk, Gewerbe und Industrie, moderne Warmluft- sowie Highspeed-Hände- und Haartrockner. Mit der Übernahme der Haaga Kehrsysteme GmbH im Jahr 2012 ergänzten innovative Kehrmaschinen das Portfolio. 2020 fusionierten ELECTROSTAR / starmix und Haaga Kehrsysteme. 2021 wurde der neue Produktionsstandort im tschechischen Nýřany eröffnet. Die Unternehmensgruppe beschäftigt an ihren Standorten rund 230 Mitarbeiter und erzielte 2024 einen Gruppenumsatz von über 50 Millionen Euro.

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